Härtefallregelung

Nutzen Sie die Härtefallregelung und genießen Sie kostenlosem Zahnersatz!

Geringes Einkommen? Härtefallregelung für Geringverdienende

Gewissenhafte Zahnpflege ist das A und O. Trotzdem treten bei fast jedem irgendwann Schäden an den Zähnen auf. Ihre Krankenkasse bezahlt alle zwei Jahre neuen Zahnersatz. Für Patienten mit geringem Einkommen gibt es die Härtefallregelung.

Dann übernimmt die Kasse die gesamten Kosten einer Standardtherapie. Einen Anspruch haben Patienten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis maximal 1.190 Euro (Alleinstehende). Wenn Angehörige (Kind, Ehegatte, eingetragener Lebenspartner) im gemeinsamen Haushalt leben, liegt die Einkommensgrenze bei 1.636,25 Euro.

In unserem Gesundheitssystem muss keiner teilbezahnt oder unbezahnt sein!

Deshalb sieht der Gesetzgeber für Versicherte mit einem persönlichen Status wie Ausbildung, Studium, Arbeitslosenhilfe, geringe Rente oder andere eine sogenannte Härtefallregelung vor. Durch diese Regelung können bis zu 100 % der Kosten für Zahnersatz von der Krankenkasse übernommen werden. In diesen Fällen muss der Patient nicht zuzahlen.

Die Bruttoeinkommensgrenzen aller im Haushalt lebenden Personen (einschließlich Einkünfte des Ehegattens oder Lebensgefährten) sind für das Jahr 2012 wie folgt fest gelegt:

  • 1 Person (Alleinstehend): 1050.00 Euro
  • 2 Personen (z. B. mit Ehepartner): 1443.75 Euro
  • 3 Personen (z. B. Ehepartner und Kind): 1706.25 Euro
  • 4 Personen (z. B. Ehepartner mit zwei Kindern): 1968.75 Euro

Für jeden weiteren Angehörigen erhöht sie sich um 297,50 Euro. Damit Sie in den Genuss von kostenlosem Zahnersatz kommen können, muss ein gut geführtes Bonusheft vorhanden sein. Gerne prüfen wir die Höhe des Ihnen zustehenden Zuschusses.

Bei uns werden Sie freundlich beraten, vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

Härtefallregelung – wichtige Fakten
  • Geben Sie acht auf Ihr Bonusheft. Gut geführt und jährlich abgestempelt, ist es bares Geld.

  • Geringe Rente, geringes Einkommen? Lassen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreien.

  • Profitieren Sie von unserem Praxislabor.

  • Auch umfangreiche Behandlungen werden von den Kassen übernommen!

  • Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und den erforderlichen Formalitäten.

Die Praxis verfügt über ein umfangreiches und modern ausgestattetes Zahnlabor. Das bedeutet eine erhebliche Zeitersparnis für den Patienten und faire Konditionen.

Minutiös wird die Behandlung geplant, der gesamte Behandlungsablauf von der Vorbehandlung, über die Anfertigung der Provisorien bis zur definitiven Restauration findet in unseren Räumen statt.

An einem Tag werden die Implantate gesetzt das laborgefertigte Provisorium kann mittels moderner CAD- Technik präzise gefräst und angepasst werden.

Nach Abschluss der Einheilzeit wird die fertige Arbeit in Gegenwart des Zahntechnikers eingegliedert und letzte Korrekturen können sofort im Hause durchgeführt werden und durch unser praxiseigenes Labor können wir besonders faire Konditionen anbieten.

Die gesamte Behandlung wird durch das Ihnen vertraute Team, in den Ihnen bekannten Räumen durchgeführt!

Härtefallregelung – doppelter Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung

So erhalten Sie Zahnersatz zum Nulltarif.

Vielleicht sind Sie auch schon einmal über Anzeigen oder Werbungen gestolpert, in welchen der sogenannte „Zahnersatz zum Nulltarif“ angeboten wird. Sie sollen dann eine genannte Telefonnummer anrufen, eine bestimmte Praxis oder Praxiskette aufsuchen oder gar Ihren nächsten Sommerurlaub mit einer Zahnbehandlung kombinieren.

Es geht aber auch sehr viel einfacher, nämlich mit der „Härtefallregelung bei Zahnersatz“.

Wie funktioniert die Härtefallregelung?

Die Härtefallregelung verhindert, dass Menschen, welche mit Kronen, Brücken oder Zahnprothesen versorgt werden müssen, sich diese aber mangels Einkommen nicht leisten können, in Deutschland mit Zahnlücken herumlaufen müssen.

Vor einigen Jahren wurden für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV, für so ziemlich alle denkbaren Zahnbefunde, welche eine Versorgung mit Zahnersatz auslösen, Festzuschüsse eingeführt.

Die Höhe der Festzuschüsse wurde so gewählt, dass jeder Versicherte, welcher sich mit der sogenannten Regelleistung versorgen lässt, in etwa die Hälfte dieser Kosten von seiner Krankenkasse erstattet bekommt, die andere Hälfte muss er als zumutbare Eigenbelastung selbst tragen.

Wenn Sie sich mit der Regelleistung versorgen lassen, heißt das für Sie, dass Sie eine solide und natürlich auch bewährte zahnprothetische Versorgung bekommen, die es Ihnen ermöglicht, mit einem kompletten Gebiss versorgt zu sein. Sie können damit in aller Regel auch alles essen. Da es sich aber gleichzeitig auch um eine wirtschaftliche, also kostengünstige, Versorgung handelt, müssen Sie z.B. in puncto Ästhetik den einen oder anderen Abstrich in Kauf nehmen.

Die Härtefallregelungen der Krankenkassen für Zahnersatz sehen nunmehr vor, dass Ihre Zuzahlung für Zahnersatz auf Null heruntergeht, indem die Krankenkassen Ihnen den doppelten Festzuschuss gewähren. Sie bezahlen also keinen Pfennig extra!

Gleitende Härtefallregelung, Heil- und Kostenplan

Monatliche Einkommensgrenzen für die Härtefallregelung beim Zahnersatz 2012:

Haushaltsgröße Grenzbetrag in Euro:

  • Alleinstehende    1.050,00 €
  • 2 Personen         1.443,75 €
  • 3 Personen         1.706,25 €
  • 4 Personen         1.968,75 €
  • 5 Personen         2.231,25 €
  • je weitere Person 262,50 €

Sollte bei Ihnen Zahnersatz nötig sein, so erstellen wir für Sie den Heil- und Kostenplan, manchmal auch etwas verkürzt HKP genannt, welchen Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen müssen. Idealerweise reichen Sie gleichzeitig damit Ihren Einkommensnachweis ein, damit Ihre Krankenkasse prüfen kann, ob für Sie die Härtefallregelung greift, oder ob Sie die sogenannte „gleitende Härtefallregelung“ in Anspruch nehmen können.

Überprüft die Krankenkasse das Einkommen?

Grundsätzlich nur, wenn es darum geht, ob sie die Kosten für Ihre zahnprothetische Versorgung komplett übernimmt = Härtefallregelung, oder Ihnen einen höheren als den normalen Festzuschuss zahlt, sollte Ihr Einkommen nur leicht über diesen Grenzen liegen (Gleitende Härtefallregelung).

Falls Sie stark schwankende Einkünfte haben, prüft die Krankenversicherung Ihr Bruttoeinkommen über einen längeren Zeitraum hinweg. Außerdem berücksichtigt sie eventuelle weitere Einkünfte.

Sollte die Krankenversicherung Ihnen den doppelten Festzuschuss gewähren, so gilt diese Entscheidung ausschließlich für die konkret geplante Zahnersatzversorgung, ist also nicht gültig für sämtliche Maßnahmen, welche möglicherweise einige Monate später hinzukommen. In diesem Fall ist eine erneute Antragstellung erforderlich.

Härtefallregelung genehmigt
– bekomme ich jetzt ausschließlich die Regelversorgung?

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, sich für eine höherwertige Versorgung zu entscheiden, also statt der „Kassenkrone“ eine vollkeramische Teilkrone oder statt einer Klammerprothese eine gaumenfreie herausnehmbare Brücke. Der doppelte Festzuschuss ermöglicht es Ihnen in diesem Fall, zu einem günstigen Preis eine solche hochwertige Versorgung zu erwerben.

Fassen wir also zusammen:

Sollten Sie vorübergehend oder auf Dauer nur über ein geringes Einkommen verfügen, also kein Geld für den Zahnarzt haben, so können Sie trotzdem sorglos zum Zahnarzt gehen, da Sie mittels der Härtefallregelung einen so hohen Festzuschuss zu Ihrer Zahnkronen-, Zahnbrücken- oder Zahnprothesenbehandlung bekommen, dass Sie einen für Sie kostenlosen Zahnersatz erhalten. Lassen Sie sich von uns und Ihrer Krankenkasse hierüber ausführlich beraten.

Vereinbaren Sie einen Termin

Wir sind für Sie da. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.

Zum Absenden des Formulars muss Google reCAPTCHA geladen werden.
Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung

Google reCAPTCHA laden

Kontaktdaten

  • 030 – 499 888 33

  • info@drspringer.de

  • Berliner Str. 3
    13187 Berlin-Pankow

  • Hauptstraße 63
    13127 Französisch-Buchholz

NEUE PATIENTEN EMPFANGEN WIR GERNE AM MITTWOCH ODER DONNERSTAG VON 12 – 18 UHR.

Öffnungszeiten

Montag 8:00 – 20:00
Dienstag 8:00 – 20:00
Mittwoch 8:00 – 20:00
Donnerstag 8:00 – 20:00
Freitag 8:00 – 20:00
Samstags, Sonntags und Feiertags geschlossen.